Gemäß dem Buchführungsgesetz vom 19.05.2023 muss ein digital angenommenes Buchführungssystem folgende Funktion haben:
| Das Buchführungssystem ermöglicht die Generierung einer von den Behörden definierten Standarddatei |
| Das Buchführungssystem kann eine von den Behörden definierte Standarddatei an einen anderen Provider von Buchführungssystemen exportieren |
| Das Buchführungssystem kann die in einer von den Behörden definierten Standarddatei enthaltenen Informationen laden, so dass diese für den Kunden verfügbar sind |
In Uniconta kann unter Finanzbuchhaltung eine Datei im von der dänischen Behörde für Wirtschaft und Industrie definierten GDPDU-Format ausgelesen werden.
Die Datei wird auf folgende Weise ausgelesen:
Anzeigen Finanzbuchhaltung/Überwachungsaktivitäten/"Export zu GDPDU"
Wählen Sie eine Periode:
Wählen Sie das Verzeichnis, in dem die Datei gespeichert werden soll.
Die Datei wird unter dem Name GDPDU sowie Firmen-ID und Datum gespeichert.
Die Datei muss bei den Behörden importiert werden, sobald dies möglich ist.
GDPDU Dänemark
Die dänische GDPDU druckt nun alle Sachkonten mit Salden aus. Dies ist derzeit keine Anforderung der dänischen Behörde für Wirtschaft und Industrie. Hier ist die Mindestanforderung, dass wir lediglich einen Header ausdrucken können.
GDPDU Norwegen
Von norwegischen Unternehmen kann eine GDPDU-Datei ausgedruckt werden.
Die norwegische GDPDU druckt mehrfach mehr Informationen/Transaktionen als die dänische.
Standardkontenplan wird ausgelesen.
Der Dateiname für das Auslesen wird auf folgende Weise geschrieben:
Format: SAFT_<Country> _<CompanyId>_<FromDate>_<ToDate>_<UniqueId>.xml
Hier ist ein Beispiel: SAFT_NO_6830_010123_311223_638489308097818511.xml
Prüfung
Es gibt derzeit keine Prüfung gegenüber XSD. Die ausgelesene Datei kann mit NodePad++ geprüft werden.
Tests von GDPDU werden in Norwegen durchgeführt.