Im Rechnungslegungsgesetz vom 19.05.2023 wurde Folgendes zur Speicherung von Daten beschlossen.
| Alle gebuchten Transaktionen werden in einem strukturierten und maschinenlesbaren Format für 5 Jahre ab dem Ende des Rechnungsjahres aufbewahrt, auf das sich die gebuchte Transaktion bezieht, unabhängig von einer eventuellen Beendigung der Kundenbeziehung zum Unternehmen oder dem Konkurs oder der Zwangsauflösung des Unternehmens, wenn das Unternehmen im Zusammenhang mit dem Wechsel zu einem neuen digitalen Standard-Buchführungssystem von einem anderen Anbieter alle gebuchten Transaktionen und Belege auf dieses übertragen hat. |
| Alle von § 3 erfassten Belege werden 5 Jahre ab dem Ende des Rechnungsjahres aufbewahrt, auf das sich der Beleg bezieht, unabhängig von einer eventuellen Beendigung der Kundenbeziehung zum Unternehmen oder dem Konkurs oder der Zwangsauflösung des Unternehmens, wenn das Unternehmen im Zusammenhang mit dem Wechsel zu einem neuen digitalen Standard-Buchführungssystem von einem anderen Anbieter alle gebuchten Transaktionen und Belege auf dieses übertragen hat. |
| Verschlüsselte Buchführungsdaten können in ein strukturiertes und maschinenlesbares Format entschlüsselt werden, und dass verschlüsselte Belege, die von § 3 erfasst werden, in ein lesbares Format entschlüsselt werden können. |
Uniconta GmbH hat daher die untenstehende Richtlinie verabschiedet und diese in Uniconta implementiert, so dass die oben genannten Anforderungen erfüllt werden können.
Per 01.01.2024 gilt Folgendes für die Löschung von Firmen in Uniconta.
Sofern ein Kunde für die Nutzung von Uniconta gemäß der Preisliste von Uniconta GmbH für mindestens einen Monat bezahlt hat, werden Alle in Uniconta eingegebenen Daten für mindestens das laufende Rechnungsjahr plus 5 weitere Jahre aufbewahrt. Dies wird anhand des [Letzte Fakturadatum] berechnet, das immer der letzte Tag eines Monats ist.
Zugriff auf diese Daten gewährt ohne Berechnung für öffentliche Behörden sowie Kuratoren.
Wenn die Daten in einem unverschlüsselten Dateiformat ausgelesen werden sollen, können öffentliche Behörden sowie Kuratoren dies tun, indem sie den Anleitungen hier folgen.