Im Buchführungsgesetz vom 19-05-2023 wurde bezüglich der Datenspeicherung Folgendes festgelegt.
Alle gebuchten Transaktionen werden in einem strukturierten und maschinenlesbaren Format für 5 Jahre ab dem Ende des Geschäftsjahres, auf das sich die gebuchte Transaktion bezieht, gespeichert, unabhängig von der Beendigung der Kundenbeziehung mit dem Unternehmen oder dem Konkurs oder der Zwangsauflösung des Unternehmens, wenn das Unternehmen im Zusammenhang mit der Umstellung auf ein neues digitales Standardbuchhaltungssystem alle gebuchten Transaktionen und Anhänge von einem anderen Anbieter übertragen hat. |
Alle Dokumente, die unter Abschnitt 3 fallen, werden für 5 Jahre ab dem Ende des Geschäftsjahres, auf das sich das Dokument bezieht, aufbewahrt, unabhängig von einer Beendigung der Kundenbeziehung mit dem Unternehmen oder dem Konkurs oder der Zwangsauflösung des Unternehmens, wenn das Unternehmen im Zusammenhang mit der Umstellung auf ein neues digitales Standardbuchhaltungssystem alle gebuchten Transaktionen und Dokumente von einem anderen Anbieter übertragen hat. |
dass verschlüsselte Buchhaltungsdaten in ein strukturiertes und maschinenlesbares Format entschlüsselt werden können und dass verschlüsselte Dokumente, die unter Abschnitt 3 fallen, in ein lesbares Format entschlüsselt werden können. |
Uniconta A/S hat daher die nachstehende Richtlinie angenommen und in Uniconta umgesetzt, damit die oben genannten Anforderungen erfüllt werden können.
Ab dem 01.01.2024 gilt für die Löschung von Unternehmen in Uniconta Folgendes.
Wenn ein Kunde für die Nutzung von Uniconta gemäß der Preisliste von Unicontas A/S für mindestens einen Monat gezahlt hat, werden alle in Uniconta eingegebenen Daten mindestens für das laufende Geschäftsjahr plus 5 weitere Jahre gespeichert. Dies wird auf der Grundlage des [letzten Rechnungsdatums] berechnet, das immer der letzte Tag eines Monats ist.
Der Zugang zu diesen Daten ist für öffentliche Behörden und Treuhänder kostenlos.
Wenn Sie Daten im unverschlüsselten Dateiformat herunterladen möchten, können Behörden und Kuratoren dies tun, indem sie den Anweisungen
hier folgen.