Am 21. Dezember 2021 verabschiedete das dänische Parlament eine Gesetzesänderung, die eine neue Entschädigungsregelung für Privatkopien vorsieht.
Das bedeutet, dass alle Händler von Smartphones, Tablets, Computern und Festplatten ab dem 1.1.2022 eine gesetzliche Abgabe an Künstler und Produzenten als Entschädigung für Privatkopien im Zusammenhang mit dem Verkauf zahlen müssen.
Unternehmen, die Speichermedien verkaufen, müssen die Verkäufe an Copydan KulturPlus melden.
Copydan KulturPlus ist vom Kulturministerium ermächtigt, die Regelung im Namen der Rechteinhaber zu verwalten und ist dafür verantwortlich, die Abgabe von den Einzelhändlern einzuziehen und die Abgaben an die Künstler und Produzenten, die die Rechte besitzen, zu verteilen.
Als registrierter Hersteller, Importeur oder Großhändler müssen Sie Ihre Verkäufe von Speichermedien monatlich oder vierteljährlich an Copydan KulturPlus melden.
Sie müssen Folgendes melden, woraufhin Sie von Copydan KulturPlus eine Rechnung für die Steuer auf die Verkäufe erhalten, die Sie gegen Entgelt getätigt haben.
- Verkäufe mit Gegenleistung
- Unentgeltliche Verkäufe (hier müssen die CVR-Nummern der Kunden angegeben werden)
- Verkäufe für den Export
- Interner Verbrauch im Unternehmen